Die doppelte Buchführung

Der Franziskanermönch Luca Pacioli veröffentlichte 1494 die erste geschlossene Darstellung zur doppelten Buchhaltung in gedruckter Form und gilt als Erfinder dieses Systems der Rechnungslegung. Der Begriff "Doppik" ist ein Kunstwort und steht für "doppelte Buchführung in Konten". Damit wird sowohl der als kaufmännische Rechnungslegung in der freien Wirtschaft praktizierte Buchführungsstil bezeichnet, als auch die inzwischen von der öffentlichen Verwaltung genutzte Kommunale Doppik.  

Johann Wolfgang von Goethe lässt in "Wilhelm Meisters Lehrjahre" (1. Buch, 10. Kapitel) den Kaufmann Werner sagen: "Welche Vorteile gewährt die doppelte Buchführung dem Kaufmanne! Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes und ein jeder gute Haushalter sollte sie in seiner Wirtschaft einführen."

Als Kirche orientieren wir uns bei der Einführung der Doppik am "Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen" (NKHR) und nicht am Handelsgesetzbuch (HGB). Die Grundaussage der kirchlichen Rechnungslegung unterscheidet sich elementar von der kaufmännischen Bilanzierung, da weder Gewinnstreben noch Gläubigerschutz des Handelsrechts von Bedeutung sind.