Drei-Komponenten-Rechnung

Die kirchliche Doppik nutzt, wie auch die öffentliche Verwaltung, ein System für die Rechnungslegung, das sich aus drei Komponenten zusammensetzt.

Kernstück im Drei-Komponenten-System ist die Bilanz, die stets zum Ende des Haushaltsjahres (31.12.) aufgestellt wird. Sie enthält als Stichtagsrechnung die Ergebnisse der beiden anderen Komponenten und fungiert somit als Bindeglied.

Die Ergebnisrechnung ist vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Als Stromgröße stellt sie laufend die Differenz der Aufwände und Erträge dar.

Die wichtigste Ergänzung zur Rechnungslegung nach Handelsrecht ist die sogenannte Finanzrechnung, die ebenfalls ganzjährig laufend geführt wird. Sie ist die wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung des Haushaltsplans. Eine exakte Entsprechung gibt es bei Kaufleuten nicht. Diese erstellen allenfalls nachträglich, bei den Jahresabschlussarbeiten, eine Kapitalflussrechnung.

Die drei Komponenten werden in einem integrierten Rechnungsverbund geführt, das heißt es wird parallel in allen drei Rechenwerken gebucht. Die obige Darstellung veranschaulicht die systematische Verbindung der einzelnen Komponenten untereinander.