Bilanz

Die Bilanz ist eine wertmäßige Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Mittelverwendung) und der Mittelherkunft. Die Bestandskonten auf der linken Seite der Vermögensrechnung werden Aktivkonten genannt. Allgemein bezeichnet man diese linke Seite auch als "Aktiva" und die rechte Seite als "Passiva". Äquivalent werden die Bestandskonten auf der rechten Seite als Passivkonten bezeichnet.

Die Bilanz in der kirchlichen Doppik entspricht zwar im Wesentlichen der kaufmännischen Bilanz, unterscheidet sich jedoch in einigen Bereichen und ist daher anders zu lesen als eine Unternehmensbilanz.

Das Handelsgesetzbuch gliedert die Aktivseite in ein sogenanntes Anlagevermögen und ein liquideres Umlaufvermögen. Die kirchliche Doppik übernimmt die kommunalen Regelungen, die  immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzvermögen unterscheiden. Abgrenzungsposten sind sowohl Bestandteil der kirchlichen Bilanz, als auch der nach Handelsrecht erstellten Bilanz.

Die Passiva zeigt das Eigenkapital und die Schulden (Verbindlichkeiten), wobei das Eigenkapital anders zu interpretieren ist als bei einem Unternehmen. Es ist lediglich eine rechnerische Größe (Residualgröße), die sich aus der Differenz des Vermögens und der Schulden ergibt. Die Höhe des Eigenkapitals sagt weder etwas über die Liquidität der Kirchengemeinde aus (dies ist Aufgabe der Finanzrechnung), noch liegt es in einer bestimmten Form vor (z.B. als Guthaben auf einem Bankkonto).

Ein Kaufmann ist in der Lage, alle Geschäftsvorfälle finanziell zu bewerten und kann sein Anlagevermögen jederzeit verkaufen (realisieren). Demgegenüber sind Verkündigung und Seelsorge nicht monetär bewertbar und der Verkauf einer Kirche ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies erkennt man in der Bilanz daran, dass für Kirchen und Kapellen ein Erinnerungswert von einem Euro angesetzt wird, unabhängig von Alter und Zustand des Gebäudes.