Ressourcenverbrauchskonzept

Grundgedanke des Ressourcenverbrauchskonzepts ist es, im Haushalt nicht nur die Einnahmen und Ausgaben auszuweisen, sondern alle Ressourcenverbräuche und alle Ressourcenerträge periodengerecht (die Kameralistik verstößt gegen diesen Grundsatz der verursachungsgerechten Periodenabgrenzung) zu erfassen. Ressourcen sind beispielsweise Gebäude, Einrichtungen, technische Ausstattungen oder Geldanlagen.

Nach den Regeln der Kameralistik ist ein Haushalt dann ausgeglichen, wenn die laufenden Ausgaben durch die laufenden Einnahmen gedeckt werden. Der neue Deckungsgrundsatz verlangt hingegen, dass der Ressourcenverbrauch einer Periode (z.B. Kalenderjahr 2015) durch das Ressourcenaufkommen derselben Periode gedeckt werden muss.

Der Ressourcenverbrauch einer Kirchengemeinde geht über den von ihr verursachten Geldverbrauch eines Jahres hinaus. Es werden Ressourcen genutzt, für deren Nutzung im betrachteten Zeitraum kein Geld abfließt.

Beispiel

Gebäude verlieren durch ihre Nutzung im Zeitverlauf an Wert. Abnutzung, Verschleiß, Witterungseinflüsse oder (besonders bei IT-Systemen) Überalterung reduzieren den Wert. In der Kameralistik wurde dieser Ressourcenverbrauch erst sichtbar, wenn im Laufe der Zeit Reparaturen, Instandhaltungen oder Neuanschaffungen nötig wurden.

Künftig wird der entstehende Wertverzehr dem jeweiligen Jahr zugeordnet in dem er entstanden ist. Allgemein erfolgt diese Zuordnung über sogenannte Abschreibungen. Um diesen Aufwand, der durch die Abschreibung entsteht, auszugleichen muss eine entsprechende Deckung mit Erträgen entgegenstehen. Übersteigen die entstandenen Aufwendungen die erwirtschafteten Erträge, reduziert sich das Reinvermögen (Eigenkapital) der Kirchengemeinde. Sie lebt dann sprichwörtlich von der "Substanz".