Beschreibung der aktuellen Situation

Die kirchliche Finanzwirtschaft ähnelt der staatlichen Haushaltspolitik von Kommunen und Bundesländern. Deshalb folgt die Rechnungslegung der Kirchen traditionell der im öffentlichen Rechnungswesen verbreiteten Kameralistik.

Die Kameralistik wird teilweise mit dem Begriff Haushaltsführung gleichgesetzt. Dies ist jedoch ein Irrtum, denn das Haushaltswesen ist grundsätzlich unabhängig von der Art der Buchführung. Der Haushalt dient öffentlich-rechtlichen Organen zur Umsetzung ihres Etatrechts und ist somit auch zentraler Bestandteil einer kirchlichen Doppik.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Kameralistik und die kirchliche Doppik geben und dabei die Gründe vorstellen, die eine Umstellung der Rechnungslegung notwendig gemacht haben.