Häufig gestellte Fragen

Wer ist von der Reform der Rechnungslegung betroffen?

Alle Gesamtkirchengemeinden, Kirchengemeinden und Dekanate der Diözese Rottenburg - Stuttgart.

Die Rechnungslegung der Diözese und des Bistums erfolgen bereits doppisch und sind damit nicht Bestandteil des Projekts.

Worin bestehen die Herausforderungen?

Allein die Vielzahl an selbständigen Rechtspersonen sorgt bereits für eine enorme Komplexität. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Rechtspersonen in Hinblick auf Größe und Finanzkraft stark voneinander unterscheiden.

Der Wechsel vom Prinzip der Kassenwirksamkeit (Kameralistik) hin zu einem Ressourcenverbrauchskonzept erfordert erstmalig eine monetäre Bewertung der Vermögenswerte und Schulden. Die Bewertung des Vermögens (insbesondere des Sachvermögens) war im bisherigen kameralistischen Rechnungswesen nicht vorgesehen. Darin liegt eine der zentralen Herausforderung der nächsten Jahre.

Was sind die wirtschaftlichen Ziele der Kirche?

Unter wirtschaftlichen Zielen versteht die Kirche ganz allgemein die Erhaltung und Steigerung ihrer Handlungsfähigkeit. Es soll sichergestellt werden, dass die drei Grundaufträge der Kirche - Verkündigung, Diakonie, Liturgie - langfristig erfüllt werden können.

Wie kann eine Kirche bewertet werden?

Kirchengebäude sind Orte, an denen Religion gelebt wird, in denen neben dem geistlichen auch das soziale und kommunikative Leben der Gemeinde stattfindet. Die meist weit im Umkreis sichtbaren Gebäude ziehen auch Kirchendistanzierte an und sind eine eigenständige Form der Verkündigung des Evangeliums.

Die sakralen Gebäude sind wegen ihrer religiösen Bedeutung und architektonischen Einzigartigkeit für die lokale Bevölkerung, die betroffene Kommune und interessierte Bürger oft identitätsstiftend und sinngebend.

Anders als ein Kaufmann, der Gebäude verkaufen kann (man spricht dabei auch von "realisieren"), sind Kirchen unverkäuflich. Sie werden unmittelbar für den kirchlichen Auftrag genutzt und sind nach kirchlichem Verständnis unverzichtbare Vermögensgegenstände und werden als solche mit einem Erinnerungswert von 1 Euro in der Bilanz ausgewiesen.

Da bei einer Aktivierung zum Erinnerungswert keine Abschreibungen möglich sind, um den laufenden Wertverzehr abzubilden, werden die für die Substanzerhaltung notwendige Beträge auf andere Weise dargestellt.

Was bewirkt die Schaffung transparenter Strukturen?

Transparenz ist kein Selbstzweck. Die vorliegenden Informationen müssen genutzt werden, um das Handeln der Kirche zu verbessern. Durch die Reform der Rechnungslegung soll die Arbeit der Entscheidungsträger (z.B. Kirchengemeinderäte) erleichtert werden und ihnen gleichzeitig umfassende Informationen zu einer fundierten Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt werden.